Kernaussagen - Integrierte Konzepte für den ländlichen Raum
Bündelung der Förderinstrumente
Wichtige Voraussetzung für die gezielte Entwicklung ländlicher Räume in Zeiten knapper Kassen ist die Erstellung integrierter Konzeptionen, die sozialen, ökonomischen und ökologischen Problemen und Leistungspotenzialen gerecht werden.
Dazu sollten die vorhandenen Förderinstrumentarien, um diese effektiv einsetzen zu können, gemeindeübergreifend angewendet werden (z.B. Richtlinie zur "Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung" unter Einbindung von Agenda 21- und Leader-Initiativen). Unterstützend könnten Abstimmungen zwischen den verantwortlichen Ministerien des Landes (u.a. zwischen Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, dem Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr und dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Arbeit) zur optimalen Anwendung und Vernetzung von Förderprogrammen beitragen.
Ein Problem liegt häufig darin, dass die Förderprogramme eine Beteiligung der Kommunen mit Eigenmitteln vorsehen. Viele Kommunen sind dazu aufgrund der angespannten Haushaltssituation nicht in der Lage und können deshalb die Fördermöglichkeiten nicht nutzen.
Ein Lösungsansatz wäre, verstärkt interkommunale Kooperationen zwischen Gemeinden anzustreben, da mehrere Kommunen eher in der Lage sind, gemeinsame Mittel für Vorhaben aufzubringen bzw. diese gezielter einzusetzen.
Eine weitere Lösung der Eigenanteilproblematik liegt in einer Optimierung der vorhandenen Verwaltungsstrukturen, durch die Eigenmittel freigesetzt und für Förderprogramme Anwendung finden.
Kommunale Kooperation
Eine nachhaltige und erfolgreiche Landentwicklung verlangt vor allem die Beteiligung der Bürger der Region, aber in zunehmendem Maße auch, dass Partnerschaften zwischen Gemeinden, Gemeinden und Städten sowie auch überregionale Partnerschaften im Sinne eines kooperativen und koordinierten Handelns eingegangen werden.
Wichtigste Zielstellung solcher Kooperationen soll sein, die Daseinsfürsorge des ländlichen Raumes im Landkreis Greiz zu sichern. Damit soll dem Bedeutungsverlust einzelner Kommunen entgegengewirkt und der Ausstattungsgrad erhalten bleiben. Partnerschaften können insbesondere in peripheren Regionen dazu dienen, eine Grundausstattung an Dienstleistungen und öffentlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten sowie funktionale Regionen zu stärken.
Interkommunale, interregionale und länderübergreifende Kooperationen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit auf allen Ebenen werden auch im LEP 2004 unterstützt, um gemeinsame Interessen und Problemlagen auf der Grundlage von abgestimmten Strategien und Konzepten zu bewältigen.
Eine wichtige Voraussetzung für Kooperationen ist vor allem die Freiwilligkeit der Partnerschaft, d.h. die Zusammenarbeit sollte von den beteiligten Gemeinden gewollt sein (Kooperationsprozess "von unten") und gezielt unterstützt werden. Weitere Grundlagen sind die Gleichrangigkeit und Eigenständigkeit der Partner, die Berücksichtigung unterschiedlicher administrativer Bedingungen und eine gemeinsame Verantwortung sowie ein gemeinsamer Nutzen.
Bei der Kooperation von Kommunen im Landkreis Greiz sollten konkrete Schwerpunkte der Zusammenarbeit als Handlungsorientierung definiert werden, z.B. gemeinsame Betreibung öffentlicher Einrichtungen (Bibliotheken, Bäder, Kindertagesstätten usw.), gemeinsame Flächennutzungsplanung, Abstimmungen zur Grundausstattung mit Dienstleistungen.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Greiz und der Stadt Gera sollte auf verbindlicher Ebene weiter vertieft werden, vor allem bei kommunalen Aufgaben. Denkbar wäre auch eine Bündelung bzw. Zusammenlegung sowie in der Wohnungswirtschaft, der Bewirtschaftung städtischer Landwirtschafts- und Forstflächen (Ökokonten) u.ä..
Zur Weiterentwicklung des Industriegroßstandortes Korbußen ist es erforderlich, eine aktive Strategie festzulegen und vor allem eine Klärung der Flächenverfügbarkeit kurzfristig herbeizuführen.
Im Hinblick auf die BUGA 2007 in Gera und Ronneburg muss auch die Nachnutzung thematisiert werden.


